So tritts Du der brabbl eG bei:
1. Die Beitrittserklärung
Schicke die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung an:
brabbl eG | Wiener Straße 18 | 10999 Berlin
Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung stimmst Du auch den Werten und Inhalten unserer Satzung zu.
2. Die Beteiligung
Du kannst 50 € oder ein Vielfaches von 50 €, höchstens jedoch 15.000 € zeichnen.
3. Die Zahlung
Überweise Deine Beteiligung auf das Konto der brabbl eG:
GLS Bank | KTO 1149 639 800 | BLZ 430 609 67
IBAN DE74 4306 0967 1149 6398 00 | BIC GENODEM1GLS
Bei Fragen zur Mitgliedschaft schreibe uns gerne an: geno@brabbl.com
weitere Informationen
Gewinn
Sobald die brabbl eG Gewinn macht wird dieser wie folgt verteilt: 20% wird an die Anteilseigner ausgeschüttet, 20% an die Inhaber von Founding Points, 5% werden gespendet und 5% gehen in die Ergebnisrücklage. Über die Verwendung der übrigen 50% entscheidet die Generalversammlung. Die Gewinnverteilung bezieht sich nach § 6 auf den Jahresüberschuss. Die Ausschüttung erfolgt prozentual wie oben beschrieben. Voraussichtlich wird in den ersten Geschäftsjahren nach der Gründung kein Überschuss erwirtschaftet. Die ersten Einnahmen werden verwendet um die Weiterentwicklung und den Vertrieb von brabbl zu finanzieren.
Founding Points
Bis die Anfangsfinanzierung von 200.000 € steht erhalten alle Genossen zusätzlich 50 Founding Points für jeden gezeichneten Anteil: 1 Anteil = 50 € + 50 FP’s.
Die Founding Points ermöglichen eine faire Gründung. Sie entlohnen die Unterstützer für ihre Arbeit und honorieren die Gründungsinvestoren. Die Founding Points werden wie folgt vergeben: 25 FP pro geleistete Arbeitsstunde und 50 FP pro gekauften Anteil. Die Founding Points sind auf 400.000 begrenzt: 200.000 FP für geleistete Arbeit und 200.000 FP für die ersten 4000 Anteile. Somit ist die Gewinnbeteiligung für diese berechenbar: 200 Anteile = 10.000€ + 10.000 FP = 0,5 Prozent garantierte Gewinnbeteiligung.
Risiko
Laut Satzung § 5 besteht eine Haftung lediglich bis zur Höhe der gezeichneten Anteile (z.B. bei Insolvenz), eine Nachschusspflicht besteht nicht. Dies bedeutet, dass die Investoren kein Risiko eingehen außer den möglichen Verlust ihrer Einlagen.
Kündigung
Du kannst Deine gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Auszahlung Deiner Einlagen in Höhe des ermittelten Auseinandersetzungsguthabens erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses.